Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung

(Gastaufnahmevertrag)

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung unserer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Ihnen vorgenommene und von uns akzeptierte Buchung der Ferienwohnung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.


Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Wir verpflichten uns, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%, Bei Pauschalangeboten 20%.

c) Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht ist der volle Preis zu bezahlen.

5.
a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Korbach.

7. Wenn aus Witterungs- oder Krankheitsgründen die Kurse/Führungen bei den Pauschalangeboten nicht wahrgenommen werden können, entstehen hieraus keine finanziellen Gutschriften auf den Miet- oder Angebotspreis.

Bezahlung:

Anzahlung:
Die Reservierung ist verbindlich, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen, bzw. bar bezahlt ist.

Höhe der Anzahlung: Mindestbetrag Euro 100,-. Bei Rechnungsbeträgen unter 100,- EUR sind mindesten 80 % des Rechnungsbetrages anzuzahlen.

Der Restbetrag ist zahlbar per Überweisung auf unser Konto vor Reiseantritt oder in bar bei Anreise.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung